Wer darf Bach-Blüten geben?

Die "Behandlung" mit Bach-Blüten durfte früher nur von Mitgliedern der Heilberufe durchgeführt werden - Ärzte, Pflegepersonal, Hebammen und Heilpraktiker. Inzwischen sind die Bach-Blüten rechtlich (seit 2008) als Lebensmittel eingestuft. Daher ist diese Einschränkung weggefallen. Die Voraussetzung für eine effektive Bach-Blüten-Beratung ist jedoch weiterhin das sichere Erkennen der 38 verschiedenen negativen inneren Haltungen.